Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen, gültig ab 1. Februar 2020
1. Allgemeines
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Direct Parts Import gelten
für alle von Direct Parts Import erbrachten Lieferungen und Leistungen.
Anders lautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit
sie von Direct Parts Import ausdrücklich und schriftlich angenommen
worden sind. Vorbehalten bleiben besondere schriftliche Vereinbarungen
zwischen den Parteien.
1.2 Der Umfang der von Direct Parts Import
angebotenen Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus dem aktuellen
Lieferprogramm. Eine Detaillierung erfolgt, falls notwendig, in der
Auftragsbestätigung.
1.3 Die Lieferung erfolgt an die Adresse gemäss
Vereinbarung. Der Besteller haftet Direct Parts Import und den Herstellerfirmen
für allfällige durch die Verwendung der Lieferungen und Leistungen in dritten
Ländern entstehenden Nachteile und Verbindlichkeiten.
2. Preise
und Zahlungsbedingungen
2.1 Eine Preisanpassung gegenüber dem aktuellen
Lieferprogramm bleibt vorbehalten und kann durch Direct Parts Import jederzeit
bis zur Auftragsbestätigung bzw. Lieferung erfolgen.
2.2 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen
wurde, sind sämtliche Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto
in Schweizerfranken ohne Skontoabzug zahlbar.
2.3 Bei Überschreitung des Zahlungstermins gemäss
Ziff. 2.2 tritt ohne Mahnung der Verzug ein und es ist Verzugszins von 5% p.a.
geschuldet. Für jede Mahnung schuldet der Besteller der Direct Parts Import
zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr ab zweiter Mahnung. Befindet sich der
Besteller mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist Direct Parts Import
ausserdem berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die
übergebene Sache zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).
2.4 Es dürfen vom Besteller keine Zahlungen
zurückbehalten werden, insbesondere auch nicht bei Verzögerung der Lieferung
oder bei Beanstandungen. Der Besteller verzichtet zudem auf jegliche
Verrechnung mit angeblichen Gegenforderungen.
3. Übergang
von Nutzen und Gefahr, Transport, Rücknahmen
3.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Versandbereitschaft
der Ware auf den Besteller über.
3.2 Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers, auch wenn der Besteller mehrere Teile zur Auswahl bestellt. Der
Besteller hat Transportschäden innert 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung an Direct
Parts Import zu melden. Andernfalls wird jegliche Haftung für Transportschäden
abgelehnt.
3.3 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt
die gelieferte Ware im Eigentum von Direct Parts Import. Der Besteller erteilt Direct
Parts Import sein Einverständnis, den Vorbehalt ohne weiteres auf Kosten des
Bestellers im Eigentumsvorbehaltsregister an dessen Wohnsitz eintragen zu
lassen. Der Besteller ist bei Schadenersatzfolge verpflichtet, Direct Parts
Import von allfälligen Drittansprachen betreffend gelieferte Ware unverzüglich
schriftlich Anzeige zu machen.
3.4 Waren werden grundsätzlich nicht
zurückgenommen. Davon ausgenommen sind Waren, die innerhalb von 30 Tagen im
Neuzustand und in unversehrter Originalverpackung retourniert werden. Waren,
die speziell für den Kunden bestellt worden sind und Elektronikbauteile können
auf keinen Fall zurückgenommen werden. Bei Waren, die zwischen dem 10. und 30.
Tag nach der Lieferung retourniert werden, wird eine Kostenbeteiligung von 10%
von der Gutschrift abgezogen. Bei Retournierung von Glas- und
Carrosserieteilen wird eine Kostenbeteiligung von 35% von der Gutschrift
abgezogen.
4.
Lieferfrist
4.1 Der Lauf der angegebenen Lieferfristen beginnt,
sobald der Besteller sämtliche für die Lieferung notwendigen Fragen geklärt hat
und eine allfällig vereinbarte Anzahlung bei Direct Parts Import eingegangen
ist.
4.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen,
wenn ohne Verschulden von Direct Parts Import bei ihr oder bei Dritten
Hindernisse eintreten, z.B. bei höherer Gewalt oder wenn die Zulieferung durch
Hersteller oder Unterlieferanten verspätet oder mangelhaft erfolgt.
4.3 Bei verspäteter Lieferung hat der Besteller in
keinem Fall das Recht, auf die Lieferung zu verzichten oder vom Vertrag
zurückzutreten oder für irgendwelchen direkten oder indirekten Schaden oder
entgangenen Gewinn Ersatz zu fordern.
5.
Gewährleistung, Haftung
5.1 Direct Parts Import haftet nur für Schäden
aufgrund nachweislichen Verschuldens des Personals von Direct Parts Import
selbst. Jede weitergehende Haftung von Direct Parts Import ist ausgeschlossen.
Für Sachmängel besteht eine Haftung nur bei arglistigem Verschweigen (Art. 199
OR).
5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach
Mitteilung der Versandbereitschaft. Die Ansprüche aus Gewährleistung verwirken,
wenn der Besteller nicht innert acht Tagen nach Auftreten eines Mangels
schriftlich Mängelrüge erhebt. Die Gewährleistung ist ausdrücklich
ausgeschlossen bei Mängeln infolge normaler Abnützung, mangelhafter Wartung,
unsachgemässer Lagerung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher
Bedienung, übermässiger Beanspruchung wie Rennsporteinsätzen usw., natürlicher
Korrosion und anderen Gründen, die von Direct Parts Import nicht zu vertreten
sind.
5.3 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der
Besteller oder ein Dritter ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Direct
Parts Import Reparaturarbeiten an der Ware vornimmt.
5.4 Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Direct
Parts Import durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ausser in Fällen, in
denen der Besteller oder ein Dritter von Direct Parts Import schriftlich zur
Vornahme der Instandstellung ermächtigt oder beauftragt wurde, besteht keine
Pflicht von Direct Parts Import zur Übernahme der Ein- und Ausbaukosten. Werden
Anweisungen oder Instruktionen von Direct Parts Import durch den Besteller oder
Dritte mangelhaft ausgeführt, ist jegliche Haftung von Direct Parts Import
ausgeschlossen.
5.5 Die Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen sind
in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschliessend geregelt. Alle hier
nicht ausdrücklich geregelten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung
des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen, insbesondere
jeglicher Ersatz von Folgeschäden oder entgangenen Gewinns.
6.
Salvatorische Klausel
6.1 Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine gültige, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt
der unwirksamen weitest möglich entspricht.
7.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
7.1 Zur Beurteilung sämtlicher Ansprüche zwischen
Besteller und Direct Parts Import sind die zuständigen Gerichte am Hauptsitz
der Gesellschaft zuständig.
7.2 Das Rechtsverhältnis zwischen Besteller und Direct
Parts Import untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
("Wiener Kaufrecht").
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