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  Ersatzteile für klassische Ford, Mercury und Lincoln 1932-1984

M. Meier, Breitistrasse 7b
CH-8614 Bertschikon (Gossau ZH)
E-Mail: d.p.import@bluewin.ch
 
 
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, gültig ab 1. Februar 2020

1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Direct Parts Import gelten für alle von Direct Parts Import erbrachten Lieferungen und Leistungen. Anders lautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von Direct Parts Import ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Vorbehalten bleiben besondere schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien. 

1.2 Der Umfang der von Direct Parts Import angebotenen Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus dem aktuellen Lieferprogramm. Eine Detaillierung erfolgt, falls notwendig, in der Auftragsbestätigung.

1.3 Die Lieferung erfolgt an die Adresse gemäss Vereinbarung. Der Besteller haftet Direct Parts Import und den Herstellerfirmen für allfällige durch die Verwendung der Lieferungen und Leistungen in dritten Ländern entstehenden Nachteile und Verbindlichkeiten.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Eine Preisanpassung gegenüber dem aktuellen Lieferprogramm bleibt vorbehalten und kann durch Direct Parts Import jederzeit bis zur Auftragsbestätigung bzw. Lieferung erfolgen.

2.2 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto in Schweizerfranken ohne Skontoabzug zahlbar.

2.3 Bei Überschreitung des Zahlungstermins gemäss Ziff. 2.2 tritt ohne Mahnung der Verzug ein und es ist Verzugszins von 5% p.a. geschuldet. Für jede Mahnung schuldet der Besteller der Direct Parts Import zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr ab zweiter Mahnung. Befindet sich der Besteller mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist Direct Parts Import ausserdem berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die übergebene Sache zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).

2.4 Es dürfen vom Besteller keine Zahlungen zurückbehalten werden, insbesondere auch nicht bei Verzögerung der Lieferung oder bei Beanstandungen. Der Besteller verzichtet zudem auf jegliche Verrechnung mit angeblichen Gegenforderungen.

3. Übergang von Nutzen und Gefahr, Transport, Rücknahmen
3.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über.

3.2 Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn der Besteller mehrere Teile zur Auswahl bestellt. Der Besteller hat Transportschäden innert 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung an Direct Parts Import zu melden. Andernfalls wird jegliche Haftung für Transportschäden abgelehnt.

3.3 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Direct Parts Import. Der Besteller erteilt Direct Parts Import sein Einverständnis, den Vorbehalt ohne weiteres auf Kosten des Bestellers im Eigentumsvorbehaltsregister an dessen Wohnsitz eintragen zu lassen. Der Besteller ist bei Schadenersatzfolge verpflichtet, Direct Parts Import von allfälligen Drittansprachen betreffend gelieferte Ware unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.

3.4 Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Davon ausgenommen sind Waren, die innerhalb von 30 Tagen im Neuzustand und in unversehrter Originalverpackung retourniert werden. Waren, die speziell für den Kunden bestellt worden sind und Elektronikbauteile können auf keinen Fall zurückgenommen werden. Bei Waren, die zwischen dem 10. und 30. Tag nach der Lieferung retourniert werden, wird eine Kostenbeteiligung von 10% von der Gutschrift abgezogen. Bei Retournierung von Glas- und Carrosserieteilen wird eine Kostenbeteiligung von 35% von der Gutschrift abgezogen.

4. Lieferfrist
4.1 Der Lauf der angegebenen Lieferfristen beginnt, sobald der Besteller sämtliche für die Lieferung notwendigen Fragen geklärt hat und eine allfällig vereinbarte Anzahlung bei Direct Parts Import eingegangen ist.

4.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn ohne Verschulden von Direct Parts Import bei ihr oder bei Dritten Hindernisse eintreten, z.B. bei höherer Gewalt oder wenn die Zulieferung durch Hersteller oder Unterlieferanten verspätet oder mangelhaft erfolgt.

4.3 Bei verspäteter Lieferung hat der Besteller in keinem Fall das Recht, auf die Lieferung zu verzichten oder vom Vertrag zurückzutreten oder für irgendwelchen direkten oder indirekten Schaden oder entgangenen Gewinn Ersatz zu fordern.

5. Gewährleistung, Haftung
5.1 Direct Parts Import haftet nur für Schäden aufgrund nachweislichen Verschuldens des Personals von Direct Parts Import selbst. Jede weitergehende Haftung von Direct Parts Import ist ausgeschlossen. Für Sachmängel besteht eine Haftung nur bei arglistigem Verschweigen (Art. 199 OR).

5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Mitteilung der Versandbereitschaft. Die Ansprüche aus Gewährleistung verwirken, wenn der Besteller nicht innert acht Tagen nach Auftreten eines Mangels schriftlich Mängelrüge erhebt. Die Gewährleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen bei Mängeln infolge normaler Abnützung, mangelhafter Wartung, unsachgemässer Lagerung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermässiger Beanspruchung wie Rennsporteinsätzen usw., natürlicher Korrosion und anderen Gründen, die von Direct Parts Import nicht zu vertreten sind.

5.3 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder ein Dritter ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Direct Parts Import Reparaturarbeiten an der Ware vornimmt.

5.4 Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Direct Parts Import durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ausser in Fällen, in denen der Besteller oder ein Dritter von Direct Parts Import schriftlich zur Vornahme der Instandstellung ermächtigt oder beauftragt wurde, besteht keine Pflicht von Direct Parts Import zur Übernahme der Ein- und Ausbaukosten. Werden Anweisungen oder Instruktionen von Direct Parts Import durch den Besteller oder Dritte mangelhaft ausgeführt, ist jegliche Haftung von Direct Parts Import ausgeschlossen.

5.5 Die Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschliessend geregelt. Alle hier nicht ausdrücklich geregelten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen, insbesondere jeglicher Ersatz von Folgeschäden oder entgangenen Gewinns.

6. Salvatorische Klausel
6.1 Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen weitest möglich entspricht.

7. Gerichtsstand, anwendbares Recht
7.1 Zur Beurteilung sämtlicher Ansprüche zwischen Besteller und Direct Parts Import sind die zuständigen Gerichte am Hauptsitz der Gesellschaft zuständig.

7.2 Das Rechtsverhältnis zwischen Besteller und Direct Parts Import untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ("Wiener Kaufrecht").



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